Verleih AGB

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  1. Die Mietgegenstände bleiben Eigentum von Wolf-Record und können vom Mieter nach Absprache in Wulferstedt für den Selbstaufbau abgeholt werden oder direkt geliefert und wieder abgeholt werden. Kosten für den Versand trägt der Mieter. Für Paketlaufzeiten kann keine Haftung übernommen werden.
  2. Bei Abholung und Selbstaufbau durch den Veranstalter ist eine Einweisung durch Mitarbeiter von Wolf-Record Voraussetzung.
  3. Der Mieter haftet bei Beschädigung, Verlust, Zerstörung, Verschmutzung, unsachgemäßer Bedienung oder Behandlung der Geräte. Anfallende Reparaturkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei einem Totalschaden wird der Neupreis bzw. Wiederbeschaffungswert von vergleichbarem Gerät (Nachfolgemodell) geltend gemacht.
  4. Die Mietgegenstände sind so zu stellen und zu sichern, dass diese durch den Party- oder Veranstaltungsbetrieb nicht beschädigt werden oder abhandenkommen und dass keine Gäste zu Schaden kommen.
  5. Die Verantwortung für die sachgerechte Montage, Sicherung, Bedienung und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen trägt der Mieter.
  6. Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem, sauberem, technisch einwandfrei funktionierendem und vollständigem Zustand zurückzubringen.
  7. Wir behalten uns vor bei Nichteinhaltung eventueller Reparaturen, Reinigung der Geräte und Zubehör, bei nicht aufgewickelten Kabeln, die Arbeitszeit in Rechnung zu stellen.
  8. Die Mietkosten sind für den gesamten Mietzeitraum, unabhängig der tatsächlichen Benutzung durch den Mieter, bei Beendigung der Veranstaltung oder Rückgabe zu bezahlen. Für bestellte und nicht abgeholte Mietgegenstände berechnen wir den vollen Mietpreis. Sofern in diesen Bedingungen oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist, kann der Kunde den Auftrag vor dem Tag des Leistungsbeginns jederzeit mit Wirkung für die Zukunft kündigen. Bis zur Kündigung erbrachte Teilleistungen sind vom Kunden auch dann zu vergüten, wenn sie nicht selbstständig abgerechnet sind, aber als teilbare Leistung abgerechnet werden können. Haben wir für die Leistungserbringung notwendige Aufträge an Dritte vergeben und entstehen uns durch die Kündigung Kosten, so sind diese unbeschadet der vorstehenden Bestimmung in voller Höhe vom Kunden zu tragen. Im Übrigen muss der Kunde für die infolge der Kündigung nicht mehr zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung bezahlen, die sich nach dem Auftragswert unter Abzug vergüteter Teilleistungen (Ziff. 8) sowie unserer ersparten Aufwendungen und anderweitigen Verdienstes bemisst. Vorbehaltlich eines vom Kunden nachzuweisenden niedrigeren Schadens beträgt die Entschädigung bei Kündigung – bis 30 Tage vor dem Leistungsbeginn: 25% der Vertragssumme
    – zwischen dem 29. und dem 8. Tag vor dem Leistungsbeginn: 50% der Vertragssumme
    – nach dem 8. Tag vor dem Leistungsbeginn: 75% der Vertragssumme
    jeweils unter Abzug vergüteter Teilleistungen und zzgl. MwSt. in der gesetzlichen Höhe. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens behalten wir uns vor.
  9. Alle Preise sind Tagesmietpreise für einzelne Geräte oder Licht-, Deejay- bzw. Musiksets. Für mehrtägige Veranstaltungen berechnen wir ab dem 2. Tag 50% des Tagespreises in einer gestaffelten Abfolge. Preise für Künstler und Techniker, insbesondere Deejays und Animateure sind Pauschalen pro Veranstaltungstag.



Wulferstedt, 01.01.2020