AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wolf-Record Künstler- und Eventagentur

§1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Künstler- und Eventagentur Wolf-Record (im Folgenden „Agentur“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“) abgeschlossen werden.

§2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Agentur das Angebot des Kunden schriftlich oder in elektronischer Form annimmt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§3. Leistungen der Agentur
Die Agentur vermittelt Künstler und organisiert Veranstaltungen gemäß den individuellen Wünschen des Kunden. Die genauen Leistungen werden im Vertrag festgehalten.

Die Agentur regelt im Namen des Auftraggebers alles Geschäftlichen Vereinbarungen mit den Künstlern oder Subunternehmern.

§4. Vergütung
Die Vergütung für die Dienstleistungen der Agentur wird im Vertrag festgelegt. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Ebenfalls kann hat die Agentur das Recht eine Anzahlung gem. der Vertraglichen Regelung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

§5. Stornierung
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gelten folgende Regelungen:

- 6 Monate vor der Veranstaltung: 30% der Vereinbarten Vergütung

- 3 Monate vor der Veranstaltung: 50% der Vereinbarten Vergütung

- 40 Tage vor der Veranstaltung: 75% der vereinbarten Vergütung
- Weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Vergütung

§6. Haftung
Die Agentur haftet nicht für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für Schäden, die durch Künstler oder den Veranstalter/ Besucher der Veranstaltung verursacht werden, übernimmt die Agentur keine Haftung. Die Haftung liegt hier beim Veranstalter. Die Agentur übernimmt selbstverschuldetet Haftung an der Veranstaltungstechnik oder durch die Agentur oder Ihrer Mitarbeiter Verursachten Schäden an der Veranstaltungslokation/ Veranstaltungsort.

Die Agentur übernimmt keine Haftung für GEMA. Für die GEMA-Meldung ist der jeweilige Vertragspartner verantwortlich. Dies gilt sowohl für den Auftraggeber als auch die gebuchten Künstler. Die Agentur leitet die erforderlichen GEMA-Unterlagen (z.B. Songlisten) spätestens 10Tage nach Ende der Veranstaltung an den Auftraggeber zu GEMA-Meldung weiter.

§7. Datenschutz
Die Agentur verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben.

§8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur (Gerichtstand ist Magdeburg).